Freiwillige leisten ausserhalb der Familie aus freiem Willen eine zeitlich begrenzte und unbezahlte Tätigkeit zugunsten Dritter (z.b. Vereine u.s.w.).
In Abgrenzung dazu engagieren sich die Ehrenamtlichen unbezahlt in Vereinsvorständen und politischen Gremien als gewählte Mitglieder.
Spezielle Regeln gelten für die Zusammenarbeit mit privaten MandatsträgerInnen, welche im Auftrag der Vormundschaftsbehörde ein vormundschaftliches Mandat gegen ein bescheidenes Entgelt übernehmen.
Die Freiwilligenarbeit unterscheidet sich von der gemeinnützigen Arbeit. Diese wird von Personen geleistet, welche im Rahmen der Sozialhilfe zu einer Gegenleistung verpflichtet sind und durch eine Integrationszulage entschädigt werden.
Corporate Volunteering:
Corporate Volunteering, in der Literatur überwiegend mit „betriebliche Freiwilligenprogramme“ oder „Förderung des Mitarbeiterengagements“ übersetzt, bezeichnet im Allgemeinen den Einsatz von Humanressourcen eines Unternehmens für gemeinnützige Zwecke, welcher über das originäre Kerngeschäft hinausgeht.
Das relativ neue Instrument des Corporate Volunteering (CV), als Teil des Corporate Citizenship (Teil von Marketing und Personalmanagement), umfasst einerseits den Einsatz von Mitarbeitern eines Unternehmens in diversen Projekten gemeinnütziger Art und andererseits die Förderung des bereits bestehenden freiwilligen Engagements von Mitarbeitern.
Nutzen für Firmen:
Werben mit der Freiwilligenarbeit als Gegenleistung.
Erarbeiten Sie mit dem Begünstigten der Freiwilligenarbeit eine gegenseitige Werbekampagne! Daraus entsteht ein Image- und Prestigegewinn als zukunftsorientiertes Unternehmen.
Positionieren Sie Ihre Firma in der Freiwilligenarbeit oder als Sponsor im Bereich Ihrer betrieblichen Ziele (Marketing, Netzwerk, Mitarbeiterkultur) und als innovatives, dynamisches Unternehmen mit gesellschaftlicher Verantwortung in seinen Kernkopetenzen.
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